e-Rechnung in uniLIME

Mit Jahresbeginn 2014 müssen alle Rechnungen an den Bund bzw. dessen Dienststellen zwingend als "elektronische Rechnung" eingereicht werden. Damit ist nicht etwa eine PDF-Ausgabe der bisherigen Papierrechnung gemeint, sondern die elektronische Datenübertragung in einem von mehreren zulässigen Datenformaten (XML-basierend).

Eine geeignete Schnittstelle ("ebInterface Version 4.0") ist für das Laborinformationssystem uniLIME bereits verfügbar und kann in bestehende Installationen mit geringem Aufwand integriert werden. Zusätzlich (oder alternativ) zur gewohnten Rechnungserstellung als Word-Dokument wird eine XML-Datei nach dem genannten Standard erzeugt, die dann einfach im entsprechenden Portal (Link siehe unten) hochgeladen wird.

Wir empfehlen uniLIME-Anwendern, die das im System integrierte Verrechnungsmodul einsetzen und Rechnungen an den Bund erstellen müssen, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Wie erwähnt sind ab 1.1.2014 nur mehr elektronische Rechnungen zulässig.

Links:

e-Rechnung an den Bund

ebInterface (Schnittstellenbeschreibung)

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